14. März 2021
                
            
            
            Gemäß dem Schreiben vom Innenministerium, in Ausarbeitung durch den LFV und der KUVB, ist eine Wiederaufnahme der Übungen unter akribischer Einhaltung der dort genannten Punkte möglich.
Die geltenden Regeln sind dem Bild zu entnehmen. Desweiteren verweisen wir auf die Seite des Landesfeuerwehrverbandes.
 
                    

